Pressemitteilungen
24. 02. 2006
Das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium muss dringend reformiert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zu diesem Thema kürzlich eine Sachverständigenanhörung durchgeführt und wird aufgrund der Erkenntnisse aus diesem Hearing noch im März einen Gesetzentwurf zur Reform der Geheimdienstkontrolle vorlegen. Die nur abgespeckte Veröffentlichung des Schlußberichts der Bundesregierung ist der beste Beweis für den Reformbedarf. Derzeit läßt das Gesetz nur eine Darstellung des überprüften Sachverhalts durch die Bundesregierung zu und nicht durch die Parlamentarier, die dem Kontrollgremium angehören. Die Abgeordneten dürfen nur Bewertungen zur Sachverhaltsdarstellung der Bundesregierung abgeben. Damit wird eine öffentliche Aufarbeitung strittiger Vorgänge unzumutbar erschwert. Das Kontrollgremium braucht künftig ein eigenes Recht auf die Darstellung von Ermittlungsergebnissen.
Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erheblichen Druck auf die Bundesregierung erzeugt hatte, gab es in den Beratungen des Kontrollgremiums endlich eine intensive Information, aber eben nur der schweigepflichtigen PKG-Mitglieder. Wenn der Bundesdatenschutz-beauftragte, Peter Schaar, Bedenken gegen eine weitgehende Veröffentlichung des Schlußberichts erhoben hat, ist dies zu respektieren. Damit wird den Mitgliedern des Kontrollgremiums aber die öffentliche Bewertung beispielsweise des Entführungsfalls el Masri und der Befragungen auf Guantanamo und in Syrien deutlich erschwert.
Die FDP erwartet von der Bundesregierung, dass umgehend dem gesamten Parlament eine so ausführliche Fassung des Schlußberichts zugeleitet wird, dass eine sachgerechte Debatte in den Fraktionen über das weitere Vorgehen geführt werden kann.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Schmalspurbericht beweist Reformbedarf bei Geheimdienstkontrolle
Zur auszugsweisen Veröffentlichung des Schlußberichts der Bundesregierung erklärt der Innenpolitikexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Max STADLER:Das Gesetz über das Parlamentarische Kontrollgremium muss dringend reformiert werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zu diesem Thema kürzlich eine Sachverständigenanhörung durchgeführt und wird aufgrund der Erkenntnisse aus diesem Hearing noch im März einen Gesetzentwurf zur Reform der Geheimdienstkontrolle vorlegen. Die nur abgespeckte Veröffentlichung des Schlußberichts der Bundesregierung ist der beste Beweis für den Reformbedarf. Derzeit läßt das Gesetz nur eine Darstellung des überprüften Sachverhalts durch die Bundesregierung zu und nicht durch die Parlamentarier, die dem Kontrollgremium angehören. Die Abgeordneten dürfen nur Bewertungen zur Sachverhaltsdarstellung der Bundesregierung abgeben. Damit wird eine öffentliche Aufarbeitung strittiger Vorgänge unzumutbar erschwert. Das Kontrollgremium braucht künftig ein eigenes Recht auf die Darstellung von Ermittlungsergebnissen.
Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erheblichen Druck auf die Bundesregierung erzeugt hatte, gab es in den Beratungen des Kontrollgremiums endlich eine intensive Information, aber eben nur der schweigepflichtigen PKG-Mitglieder. Wenn der Bundesdatenschutz-beauftragte, Peter Schaar, Bedenken gegen eine weitgehende Veröffentlichung des Schlußberichts erhoben hat, ist dies zu respektieren. Damit wird den Mitgliedern des Kontrollgremiums aber die öffentliche Bewertung beispielsweise des Entführungsfalls el Masri und der Befragungen auf Guantanamo und in Syrien deutlich erschwert.
Die FDP erwartet von der Bundesregierung, dass umgehend dem gesamten Parlament eine so ausführliche Fassung des Schlußberichts zugeleitet wird, dass eine sachgerechte Debatte in den Fraktionen über das weitere Vorgehen geführt werden kann.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
278-Stadler-Schlussbericht_der_Bundesregierung.pdf (2006-02-24, 214.79 KB)